Alles Gute an die Welpen des B-Wurfes! Willkommen C-Wurf!

        

            Zucht

Die Zucht der Berner Sennenhunde „vom Altenäcker“ findet unter Aufsicht und Kontrolle des SSV e.V. ( Schweizer Sennenhundverein) sowie dessen Reglement statt. Dachverband ist der VDH ( Verband für dasdeutsche Hundewesen), der wiederum der FCI ( Federation cynologique internationale) unterliegt.

So beispielsweise werden Hunde nur zu der erforderlichen Zuchttauglichkeitsprüfung zugelassen, wenn zuvor mindestens 2 Ausstellungen mit einer Mindestnote abgeschlossen wurden.

 

Bei den Ausstellungen werden u.a. Gangart, Körperbau, Zeichnung und Wesen des Hundes beurteilt. Die Ausstellungsklassen sind in – geschlechtlich getrennte - Altersklassen und zusätzlich die Championklasse (Hunde mit entsprechenden Erfolgen) eingeteilt, Noten werden von ungenügend bis sehr gut, in den Klassen der ausgewachsenen Hunde bis vorzüglich vergeben. Frühestens mit 18 Monaten wird ein Hund zur endgültigen Zuchttauglichkeitsprüfung zugelassen.

 

Zudem müssen die Hunde einer Röntgenuntersuchung bezüglich Hüftgelenks-und Ellenbogengelenksdysplasie ( HD bzw. ED) und auf freiwilliger Basis OCD ( Osteochondrosis dissecans) unterzogen werden (Einteilung: frei, Verdacht, leicht, mittel, schwer). Prinzipiell darf mit Tieren bis zu leichter HD gezüchtet werden, wobei immer darauf geachtet wird, mindestens einen Elternteil frei von diesen Gelenkerkrankungen dabei zu haben. Da HD/ED einem multifaktoriellen Erbgang unterliegen, kann man sie nie zu 100% ausschließen,auch nicht bei HD/ED-freien Eltertieren. So kann ein Welpe von HD/ED-freien Eltern durchaus diese Gelenkdysplasien aufweisen, ebensowie ein Welpe mit einem von HD/ED betroffenen Elterntier frei davon sein kann, wobei man natürlich mit entsprechenden Paarungen das Risiko zu verringern versucht. Auch die weitere Aufzucht und Fütterung spielen hierbei eine Rolle.

 

 

Liegen keine zuchtausschliessenden Befunde vor und wurde die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden kann gezüchtet werden. Nicht allerdings ohne dass dem Züchter/der Züchterin selbst die Eignung hierfür zugesprochen wurde. Als Züchter/in müssen regelmäßige Teilnahmen an Züchterseminaren nachgewiesen werden, zudem wird die zukünftige Zuchtstätte und der/die Züchter/in auf Eignung durch eine/n Zuchtwart/in geprüft. Liegen auch hier keine Einwände vor, kann es losgehen.

Wird der erste Wurfgeboren bzw. liegt die Wurfstärke über 8 Welpen, wird der Zustand der Mutterhündin und der Welpen in der ersten Lebenswoche ebenfalls von einem Zuchtwart/einer Zuchtwartin kontrolliert.

In der 8./9. Lebenswoche der Welpen findet die Wurfabnahme ebenfalls durch eine/n Zuchtwart/in statt, nachdem die Kleinen grundimmunisiert und zuvor mehrfach entwurmt wurden sowie den Erkennungschip implantiert bekommen haben.

Hier werden die Aufzuchtbedingungen, Wesensgrundzüge, Zeichnung, Gebäude-und Ganganlagen und der Allgemeinzustand der Welpen und der Mutter kontrolliert und in den Wurfbericht eingetragen, wodurch jedem Welpen eine Zuchtbuchnummer zugeordnet werden kann, außerdem wird diejeweilige Chipnummer vermerkt. Beide  erscheinen später in der Ahnentafel.

Im SSV ist geregelt, dass eine Hündin nur einmal pro Jahr einen Wurf haben darf, bei einer Wurfstärke von mehr als 8 Welpen muss - sofern keine Ammenhündin die Aufzucht übernommen hat - eine längere Pause eingehalten werden. Außerdem darf eine Hündin frühestens mit 18 Monaten und bis maximal zum vollendeten 8 Labensjahr belegt werden.

 

Was die Namensgebung der Welpen betrifft, beginnt jeder Züchter in seiner Laufbahn mit dem A und dann entsprechend dem Alphabet weiter, das heißt: nicht jeder erste Wurf einer Hündin beginnt mit A, sondern entsprechend der zeitlichen Abfolge der einzelnen Würfe innerhalb einer so genannten Zuchtstätte.

Schau dir den Blick deines Hundes an: Kannst du immer noch behaupten, er hätte keine Seele?
Victor Hugo